Freunde der Verfassung (2)
Veröffentlicht am January 4, 2007
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NRW hat mit seinem kürzlich geänderten Verfassungsschutzgesetz die heimliche Online-Hausdurchsuchung legalisiert. Niedersachsen will nun nachziehen.
Man stelle sich vor, man kommt nach Hause und muss feststellen, dass in der Zwischenzeit die heimischen Schubladen durchsucht worden sind. Oder noch schlimmer: man bemerkt noch nicht einmal das. Keine besonders schöne Vorstellung.
Doch genau das ist es, was in Nordrhein-Westfalen bereits Gesetz ist und lt. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann auch bald im nördlichen Bundesland gelten soll. Nur geht es dabei um die Festplatte(n) des heimischen PCs. Bei der heimlichen Online-Hausdurchsuchung dringen die staatlichen SpioneBediensteten mittels Hacker-Tools über das Internet in den Rechner ein und durchsuchen die Daten des Besitzers (Ironischerweise will das Justizministerium in Berlin solche Hacker-Tools gerade verbieten).
Offensichtlich scheint den Politikern dabei völlig gleichgültig, dass Artikel 13 des Grundgesetzes die Unverletzlichkeit der Wohnung aus gutem Grunde schützt. Dem Staat soll der Zugriff auf die Privatsphäre seiner Bürger verwehrt bleiben. Und damit dies auch nicht ausgehebelt werden kann, darf nur auf richterliche Anordnung durchsucht werden. Mieter bzw. Eigentümer oder eine neutrale Person müssen bei der herkömmlichen Hausdurchsuchung anwesend sein. So will es das Gesetz.
Bei der Online-Hausdurchsuchung soll das allerdings nicht gelten. Der heimische PC und all seine privaten Daten als Selbstbedienungsladen für Polizei und Sicherheitsbehörden. Ich fühle mich bei diesem Gedanken unwillkürlich in die DDR zurückversetzt.
Und bis das Bundesverfassungsgericht mögliche Klagen gegen die Gesetze in NRW und Niedersachsen bearbeiten kann, werden zwei Jahre ins Land gehen, in denen munter und fröhlich in fremde Wohnungen und ihre PCs eingedrungen wird, ohne dass jemals auch nur eine Person für diese verfassungswidrige Praxis zur Verantwortung gezogen wird.

