Under Control
Veröffentlicht am November 22, 2007
unter Demokratie, Grundrechte, Justiziables, Terrorismus, Verfassung | Comments Off
Under Control – so bezeichnet man in Großbritannien Menschen, die aufgrund des Verdachts, terroristische Aktivitäten ausüben zu können, unter spezielle, nur für sie geltende Bedingungen gestellt werden. Dazu gehören totale Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Berufsverbote – und neuerdings auch das Bildungsverbot.
Der Fall: ein studierender Exil-Iraker wurde verdächtigt, den Terrorismus zu unterstützen. Dieser Verdacht reichte aus, ihm ohne formale Anklage und richterlichen Prozess fundamentale Grundrechte zu entziehen. In Großbritannien ist das seit 2005 möglich. Das alleine ist schon ein Skandal, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Geheimdienste bis zum heutigen Tage die Beweise, auf die sie den Verdacht begründen, unter Verschluss halten. Dem Verdächtigen ist es also noch nicht einmal möglich, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, geschweige denn sie zu widerlegen, um damit seine Grundrechte wiederzuerlangen.
Da er seiner bisherigen Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen konnte, entschloss er sich, die Kurse der Sekundarstufe für Biologie und Chemie zu belegen. Eine durchaus logische und nachvollziehbare Entscheidung für einen Medizinstudenten. Dies wurde ihm jedoch nun ebenfalls verboten. Er könnte ja, so die Argumentation, das neu erworbene Wissen nutzen, um Terroranschläge auszuführen. Folgte man dieser Begründung, so müsse man konsequenterweise alle Bildungseinrichtungen im Lande schließen. Denn alleine das Lesen und Rechnen reicht schon aus, sich das notwendige Wissen anzueignen.
Ist dies die Art und Weise, wie wir unsere Freiheiten und Grundrechte verteidigen? Indem wir sie bis zu Unkenntlichkeit aufgeben? Was unterscheidet uns noch von Diktaturen wie denen von Hitler und Stalin, in denen Menschen ohne Prozess und Möglichkeit zur Stellungnahme weggesperrt und später sogar ermordet wurden?
Dies ist nicht das Europa, indem ich leben möchte!
Nachtrag 25.11.: Auch in Deutschland ist es heute bereits möglich, einem Verdächtigen (!!!) die Lebensgrundlage zu entziehen. Daran scheinen sich nicht einmal die Verwaltungsrichter in Frankfurt zu stören.

