Nichts passiert

Veröffentlicht am January 4, 2008
unter Grundrechte, Justiziables, Terrorismus | Comments Off

Der BGH hat heute die Hausdurchsuchungen bei G8-Gegnern im Mai vergangenen Jahres für rechtswidrig erklärt. Die Bundesstaatanwaltschaft war gar nicht zuständig und hätte demzufolge die Hausdurchsuchung nicht beantragen dürfen. Klingt etwas kompliziert, bestätigt aber im Grunde die Argumente der Kritiker, dass es sich bei den G8-Gegnern nicht um eine terroristische Vereinigung handelt. Das wäre nämlich notwendig, damit die Durchsuchungen rechtmäßig sind. Ein zwar kleiner und nicht gerade unbedeutender Sieg gegen die Ausdehnung des Terrorismus-Begriffs auf normale Straftäter. Doch was wird das nutzen?

De facto hat das Urteil keinerlei Auswirkungen auf die staatlichen Akteure. Der BGH hat nämlich nur den Finger gehoben und “Du böser, böser Staatsanwalt” gerufen. Aber das war’s dann auch. Niemand wird sein Pöstchen oder seine Bezüge verlieren. Das Verletzen von Grundrechten durch staatliche Gewalt bleibt auch weiterhin sanktionslos. Und so wird es nicht lange dauern, bis die nächste illegale Hausdurchsuchung erfolgt, nur um die Muskeln spielen zu lassen. Einschüchterung zum Nulltarif. Getreu nach dem Motto: Weiter so, ist ja nichts passiert!

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