Ansichten (2)
Veröffentlicht am January 8, 2008
unter Politik, Terrorismus, Verfassung | Comments Off
Obwohl der Terrorist Feind des Rechtsstaats ist, behandelt dieser ihn als Person; obwohl die von ihm ausgehende Gefahr um des Rechtsstaats willen effektiv abgewehrt werden muss, behandelt dieser den Feind um seiner Selbstachtung willen als Straftäter. Der Staat fingiert den terroristischen Feind als Rechtssubjekt, erkennt seine Menschenwürde an und garantiert ihm den Schutz der Grundrechte.
So formuliert es Otto Depenheuer in seinem Buch “Selbstbehauptung des Rechtsstaates”. Depenheuer ist ein Verfechter des Notstandsrechts. Sprich: er möchte Terroristen nicht mehr als Menschen betrachten und ihnen nicht nur die Bürgerrechte, sondern auch die Menschenrechte absprechen.
Und nun raten wir mal, wer mit diesem “Staatsrechtler*” sympathisiert!?! Mehr zu den Ansichten des Kollegen und seines Sympathisanten ist heute bei Telepolis oder auch bei Begleitschreiben nachzulesen.
* – Ich musste die Anführungszeichen einfach setzen. Die unkommentierte Bezeichnung in diesem Zusammenhang wäre geschmacklos.

