Rassismus

Veröffentlicht am January 29, 2008
unter Gesellschaft, Justiziables | 1 Kommentar

Was ist Rassismus? Schauen wir doch dazu kurz mal in die Wikipedia:

Rassismus behandelt Menschen als einer Gruppe zugehörig und unterstellt ihnen auf Grundlage dieser angenommenen Zugehörigkeit unveränderliche Merkmale und Charakterzüge. Anhand dieser Einteilung bewertet der Rassismus die Menschen und hierarchisiert Gruppen von Menschen.

Weiter heißt es in einem Zitat*):

Der Rassismus liegt nicht in der Feststellung eines Unterschieds, sondern in dessen Verwendung gegen einen anderen.

Kann man also davon ausgehen, dass es sich um Rassismus handelt, wenn staatlich sanktioniert bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Staaten einer Sonderbehandlung unterzogen werden, weil man glaubt, ihnen würden bestimmte Fähigkeiten fehlen? Unsere Geschichte lehrt uns, das man dies sehr wohl als Rassismus bezeichnen kann.

Die Fähigkeit, eine Sprache zu erlernen, ist eine solche Fähigkeit. Sie hängt zwar mitunter auch mit dem ursprünglichen Kultur- und Sprachkreis zusammen, doch wohl hauptsächlich mit der persönlichen Einstellung zur Sprache und dem eigenen Willen. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes aber spricht bestimmten Völkern diesen Lernwillen ab. Beispiele sind Indien, Brasilien, Ukraine, Thailand. Ehepartner aus diesen Ländern, die mit einem/einer Deutschen verheiratet sind, müssen sich einer “Sonderbehandlung” unterziehen – dem Nachweis eines Sprachtests. Nur dann erhalten sie auch die Erlaubnis, sich dauerhaft mit ihrem Partner in Deutschland niederzulassen. Die “besseren” US-Amerikaner oder Kanadier (und andere) dürfen ohne einen solchen Test den Aufenthaltstitel erwerben.

Rassistische Gesetze in Deutschland? Ich dachte, die Zeiten wären vorbei. Wer dagegen etwas tun möchte, kann diese Petition unterzeichnen.

*) Albert Memmi, Rassismus, Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 1992

Kommentare

Ein Kommentar zu “Rassismus”

  1. JurBlog.de on January 31st, 2008 11:08

    VG Berlin: Erfordernis von deutschen Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug rechtmäßig…

    Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten ziehen wollen, müssen sich zumindest auf einfache Weise (in ganzen Sätzen) in deutscher Sprache verständigen können. Nur einzelne deutsche Worte sagen zu können, …

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