Beseitigung des Gemeinwesens
Veröffentlicht am January 30, 2008
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Die FAZ Rhein-Main schreibt heute:
Nach Ansicht der Bundesregierung kann nur im Einzelfall entschieden werden, ob ein von Terroristen entführtes Flugzeug abgeschossen werden darf. Laut der Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag, die am Dienstag in Berlin veröffentlicht wurde, erklärt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar das Luftsicherheitsgesetz zum Abschuss eines Flugzeugs für nichtig, Karlsruhe habe sich aber ausdrücklich nicht auf die Abwehr von Angriffen bezogen, die auf die „Beseitigung des Gemeinwesens” gerichtet seien.
Frage an die Bundesregierung: Wie kann die Entführung eines einzelnen Flugzeugs die „Beseitigung des Gemeinwesens” bewirken?

