Email unterliegt dem Postgeheimnis
Veröffentlicht am February 15, 2008
unter Grundrechte, Justiziables | Comments Off
Sieg beim LG Hamburg. Das entschied, dass Emails – auch die beim Provider gespeicherten – dem Postgeheimnis unterliegen und demnach nur unter den strengen Auflagen des §100a der Strafprozessordnung (StPO) von Ermittlern beschlagnahmt werden dürfen. Zwar ist eine ähnliche Klage noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig, aber die jetzige Entscheidung lässt mich hoffen, dass die Justiz dem Grundgesetz noch immer den Stellenwert einräumt, den die Politiker ihm versagen.

