Überwachung gratis
Veröffentlicht am March 30, 2008
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Spiegel TV berichtete dieser Tage über das Partyleben der Deutschen. Unter anderem war man auch in der Diskothek MAD in Eisenach zu Gast. Was der Besucher dort jedoch nicht weiß: er wird überwacht – und zwar ständig und überall. Auf dem Parkplatz, an der Garderobe, an den Bars. In den AGB‘s liest sich das so:
Im MAD werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Diskothek MAD. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis. Sollten abgebildete Personen im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht. Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird.
Dass die Aufnahmen zusätzlich dazu genutzt werden, die Gäste zu überwachen, die Polizei zu unterstützen und darüberhinaus per Internet-Server berechtigten Personen zur Verfügung gestellt werden, kein Wort! Insbesondere der Zugriff per Internet dürfte für Hacker sehr interessant sein. Mal schauen, wie lange es dauert, bis das erste Sicherheitsleck peinliche Momente im Leben eines 18-jährigen preisgibt.
Was in den AGB’s ebenfalls mit keinem Wort erwähnt wird: Alle Getränkekäufe werden gespeichert. Über jeden Kunden besitzt der Betreiber ein ausführliches Profil: Wann er wie oft und bei welchem Angestellten welches Getränk gekauft hat. Anhand dessen ermittelt der Computer das Lieblingsgetränk des Gastes. So kann ihn die Angestellte persönlich begrüßen:
Hallo Steve! Was darf es sein? CAB oder Wodka-Cola?
Mit den Daten kann außerdem ein ausführliches Bewegungsprofil erstellt werden. Denn es wird nicht nur erfasst, was getrunken wird, sondern auch an welcher Theke.
Von alldem ahnt der Gast derweil nichts. Er wird darüber weder informiert, noch unterliegen die Daten irgendwelchen Speicherungsfristen. Zumindest in den AGBs ist davon kein einziges Wort zu finden! Ein krasser Fall von Verstoß gegen das Datenschutzgesetz!

