Vogelfrei
Veröffentlicht am June 5, 2008
unter Grundrechte, Justiziables | Comments Off
Das ARD-Magazin Panorama berichtete soeben von weiteren Bespitzelungsaffären. Arbeitslosen, die ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wahrnehmen, wird das ALG II gestrichen. Begründung: Der Betreffende wäre seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.
ARGE Viersen scheint damit gar kein Problem zu haben. Abgesehen davon, dass im Gesetz gar keine Mitwirkungspflicht verankert ist, kann es schon gleich gar keine Begründung sein, Leistungen zu kürzen, weil jemand von seinen Grundrechten Gebrauch macht.
Die Bespitzelungsberichte anderer ARGE-Mitarbeiter lesen sich wie frühere Stasi-Spitzelprotokolle:
An 58 Tagen hat ein Auto vor der Tür gestanden.
Sind Arbeitslose mittlerweile Menschen zweiter Klasse oder ist das nur eins jener berühmten Label?

