Erosion
Veröffentlicht am July 18, 2008
unter Gewaltenteilung, Grundrechte, Justiziables | Comments Off
Die schleichende Erosion von Grundrechten auch und gerade bei Artikel 13 geht weiter. So berichtet lawblog heute von 600 Hausdurchsuchungen, die schon allein aus formalen Gründen rechts- und verfassungswidrig sind, weil sie die Normen an den Durchsuchungsbefehl nicht erfüllen, die das BVG seinerzeit aufstellte.
Erschreckend für mich ist, wie leicht man in das Visier der Fahnder gerät. In den vorliegenden Fällen hatten die Betroffenen lediglich eine Bestellung von Chemikalien vorgenommen, die auch dazu dienen können, Betäubungsmittel herzustellen. Genau da liegt aber die Crux. Aus der Möglichkeit leitet sich noch lange keine Absicht her. So formuliert es auch Udo Vetter:
Das Amtsgericht sagt lediglich, die Stoffe seien zur Herstellung von Betäubungsmitteln bestimmt. Hierdurch wird wohl ausgedrückt, der Beschuldigte habe den notwendigen Tatvorsatz gehabt. Aus welchen tatsächlichen Anhaltspunkten sich dieser Vorsatz aber ergeben soll, wird mit keinem Wort erklärt und schon gar nicht individuell ausgeführt.
Noch erschreckender ist, in welchem Ausmaße die Grundrechte von Bürgern verletzt werden. 600 Hausdurchsuchungen! Angeordnet ausgerechnet von der Instanz unserer Demokratie, die für den Schutz der Grundrechte sorgen soll. Stattdessen unterschreibt die Judikative weiterhin blindlings alles, was ihr von der Exekutive vor die Nase gehalten wird. Früher nannte man sowas Handlanger.
Schöne, neue Welt!

