Abwanderung
Veröffentlicht am July 21, 2008
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Sei circa einem Jahr ist der sogenannte “Hackerparagraph” im Strafgesetzbuch verankert. Schon damals hatte der CCC geunkt, er würde die Sicherheit von Computersystemen eher gefährden als schützen. Durch seine unklare Formulierung schränkt er die Forschung auf dem Gebiet der Computersicherheit nicht nur unverhältnismäßig ein. Er stellt sie sogar komplett unter Strafe. Als erste Konsequenzen haben diverse Firmen auf diesem Gebiet ihre Arbeit mittlerweile eingeschränkt, ins Ausland verlagert (Stichwort Arbeitsplätze) oder dies bereits angekündigt. In einer neuen Stellungnahme fordert der CCC nun auf, diesen Paragraphen komplett zu entfernen.
So haben Medien im Bereich IT-Sicherheit nach Inkrafttreten des Paragraphen bereits begonnen, ihre Berichterstattung deutlich zu beschränken. Berufliche und private Sicherheitsforscher planen die Abwanderung aus Deutschland, und die Forschung und Lehre muss sich ebenfalls stark einschränken. Viele Befürchtungen [3], die bereits ausführlich von den Experten aus Wissenschaft und Praxis in den Bundestagsanhörungen geäußert wurden, sind also bereits eingetreten.
Genannt werden auch einige verfassungsrechtliche Bedenken zur Presse- und Berufsfreiheit. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diese Argumente ausreichend würdigt. Immerhin hatte es die Stellungnahme im Rahmen einer Beschwerde selbst angefordert.

