Artikel 11

Veröffentlicht am December 11, 2008
unter Menschenrechte | Comments Off

  1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
  2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Personen, die auf einer Terrorliste der Europäischen Union landen, dürfen nicht mehr ins Ausland reisen, ihre Konten können ihnen gesperrt werden. Was ihnen vorgeworfen wird, erfahren sie nicht. Sie gelten als Unterstützer terroristischer Organisationen, ohne dass sie sich je gegen diesen Verdacht verteidigen konnten oder ein Gericht ihre Schuld festgestellt hätte.

Gestern wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 60 Jahre alt.

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