Artikel 18
Veröffentlicht am December 18, 2008
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Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
In vielen Ländern ist es strafbar, aus dem Islam auszutreten. In Marokko und Algerien stehen darauf Haftstrafen, in Libyen wird die Staatsbürgerschaft aberkannt, in Pakistan und dem Iran droht die Todesstrafe.
Am 10.Dezember wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 60 Jahre alt.

