Artikel 19

Veröffentlicht am December 19, 2008
unter Menschenrechte | Comments Off

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Doch was ist, wenn die Rechte nur auf dem Papier stehen? Artikel 67 der Verfassung Nordkoreas garantiert “Presse-, Versammlungs-, Demonstrations- und Vereinigungsfreiheit.

Am 10.Dezember wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 60 Jahre alt.

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