Artikel 23
Veröffentlicht am December 23, 2008
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- Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
- Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
- Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
- Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
2006 waren 195 Millionen Menschen auf der Erde ohne bezahlte Beschäftigung, 34 Millionen mehr als 1996. Die Weltwirtschaft wuchs in dieser Zeit um knapp 40 Prozent.
Am 10.Dezember wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 60 Jahre alt.

