Artikel 25

Veröffentlicht am December 25, 2008
unter Menschenrechte | Comments Off

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Im Jahr 2007 hungerten weltweit 923 Millionen Menschen, 75 Millionen mehr als im Jahr zuvor. Rund fünf Millionen Kinder sterben jährlich an den Folgen von Hunger und Unterernährung.

Am 10.Dezember wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 60 Jahre alt.

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