Artikel 26
Veröffentlicht am December 26, 2008
unter Menschenrechte | Comments Off
- Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
- Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
- Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Das zweite der im Jahre 2000 beschlossenen Millenium-Entwicklungsziele heißt: Grundschulbildung für alle Kinder, Jungen wie Mädchen, bis 2015. Seit dem Jahrtausendwechsel ist die Zahl derer, die wenigstens ab und zu vor einer Tafel sitzen, um fast ein Drittel auf 73 Millionen gestiegen. Am seltensten dürfen immer noch Töchter armer Landbewohner in Afrika in der Schule lernen.
Am 10.Dezember wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 60 Jahre alt.

