Artikel 27
Veröffentlicht am December 27, 2008
unter Menschenrechte | Comments Off
- Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
- Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Im Hartz-IV-Regelsatz sind für einen alleinstehenden Erwachsenen 6,38 Euro pro Monat für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen bzw. -einrichtungen vorgesehen, und 5,57 Euro für Bücher und Broschüren. Bei freien Journalisten ist heute ein “Total Buyout” an der Tagesordnung, der alle denkbaren Verwertungsformen umfasst: Ein gelieferter Beitrag gehört für immer und unwiderruflich dem Verlag, der ihn als Zeitungsartikel, Online-Content, Podcast oder Agenturmeldung verwenden und damit eine ganze Menge Geld verdienen kann.
Am 10.Dezember wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 60 Jahre alt.

