Artikel 27

Veröffentlicht am December 27, 2008
unter Menschenrechte | Comments Off

  1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
  2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Im Hartz-IV-Regelsatz sind für einen alleinstehenden Erwachsenen 6,38 Euro pro Monat für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen bzw. -einrichtungen vorgesehen, und 5,57 Euro für Bücher und Broschüren. Bei freien Journalisten ist heute ein “Total Buyout” an der Tagesordnung, der alle denkbaren Verwertungsformen umfasst: Ein gelieferter Beitrag gehört für immer und unwiderruflich dem Verlag, der ihn als Zeitungsartikel, Online-Content, Podcast oder Agenturmeldung verwenden und damit eine ganze Menge Geld verdienen kann.

Am 10.Dezember wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 60 Jahre alt.

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