Artikel 29
Veröffentlicht am December 29, 2008
unter Menschenrechte | Comments Off
- Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
- Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
- Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Die Finanzkrise zeigt, dass unter den Augen der Politik eine Parallelgesellschaft mit eigenen Regeln entstanden ist. Die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens und der USA stehen bei den in die Klemme geratenen Investmentbanken für etwa zwei Billionen Dollar gerade, vermutlich zu Lasten von Bildung, Wissenschaft, Umwelt und sozialen Projekten. Der Haushalt der UN für 2008 und 2009 beträgt demgegenüber gerade mal ganze 4,2 Milliarden.
Am 10.Dezember wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 60 Jahre alt.

