Fragwürdige Argumente
Veröffentlicht am March 27, 2009
unter Justiziables, Politik | Comments Off
Das, was da in den letzten Wochen gelaufen ist, … das ist mehr als nur ‘Mobbing’ auch aus den eigenen Reihen.
So sieht Hr. Tauss die Anfeindungen aufgrund der Ermittlungen wegen Kinderpornographie. Noch fragwürdiger werden seine Argumente jedoch, wenn es um die Rechtmäßigkeit seiner Aktivitäten geht:
Und ich hätte nie für möglich gehalten, dass mir allein schon der Umstand, dass bei einer Recherche über die tatsächlichen Vertriebswege natürlich auch einschlägiges Material anfällt, zum Vorwurf gemacht wird. Würde dem für die Bekämpfung von Rechtsradikalismus zuständigen Abgeordneten unterstellt werden selbst ein Nazi zu sein, wenn man bei ihm zu Hause verbotene Nazi-Literatur finden würde?
Da verwechselt Hr. Tauss so einiges. Zum einen ist der Besitz von nationalsozialistischer oder rechtsradikaler Literatur nicht strafbar (vgl. hier). Der betreffende Abgeordnete müsste also deshalb keine Hausdurchsuchung fürchten. Der Besitz von Kinderpornographie dagegen schon. Zum anderen hat Hr. Tauss einiges mehr getan, als nur “recherchiert.” Er hat wissentlich das Gesetz verletzt, um sich einschlägiges Material zu besorgen. Tim Cole meint, dazu hätte er als mündiger Bürger nicht nur ein Recht, sondern sogar die Pflicht. Ich sage: Selbst wenn sein Ziel nur Informationen über den Vertriebsweg sind, bleiben seine Handlungen strafbar.
Steht ein Hr. Tauss so weit über dem Gesetz, dass er glaubt, er müsse sich nicht daran halten? Und wäre es nicht sinnvoller und zielführender gewesen, wenn Hr. Tauss entsprechende Kriminalbeamte und Staatsanwaltschaften im Vorhinein eingebunden hätte?
Das alles hat er nicht getan. Er hat im Verborgenen gearbeitet, geheim operiert. Völlig zu Recht steht er im Fadenkreuz der Ermittlungen und dem seiner Parteigenossen. Denn das Wort, auch das eines Bundestagsabgeordneten, ist in solch einem schweren Fall nicht ausreichend.

