Die Macht der Suggestion

Veröffentlicht am May 18, 2009
unter Grundrechte, Politik | 1 Kommentar

Infratest dimap veröffentlichte heute das Ergebnis einer Umfrage, wonach 92 Prozent der deutschen Bevölkerung die Sperrung von Internetseiten mit pornographischem Inhalt befürworten. Nach Lesart des Auftraggebers Deutsche Kinderhilfe ist damit bewiesen, dass die mittlerweile 80,000 Zeichner der Online-Petition eine Minderheit darstellen.

Alvar Freude von Arbeitskreis Zensur stellt dazu fest:

Vielen Mitbürgern ist noch nicht bewusst, dass die so genannten Sperren, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen sind, tatsächlich nur Sichtblenden darstellen, während die inkriminierten Seiten bei minimalem Mehraufwand und ohne nennenswerte Vorkenntnisse weiterhin erreichbar bleiben.

Allein schon die Fragestellung von dimap ist suggestiv. Sie fragt nämlich lediglich, ob man für oder gegen Sperren von Kinderpornographieseiten ist. Dies stellen die Zeichner der Petition jedoch gar nicht in Frage. Ihnen geht es um die Art und Weise, wie dies passieren soll, und die Wahrung der Rechtstaatlichkeit.

In der Tat wäre es für die Gegner des geplanten Gesetzes höchst gefährlich, ihre Argumentation lediglich auf die Nützlichkeit und Wirksamkeit der geplanten Sperren zu stützen. Damit würden sie nämlich gerade der Zensur das Wort reden. Gefährlich ist nämlich nicht der einfache Sichtschutz. Dieser ist einfach nur dumm und dilettantisch und kann einfach umgangen werden. Viel gefährlicher ist, dass BKA und die Provider zusammen eine Infrastruktur aufbauen sollen, die der Zensur ohne jede demokratische Kontrollmöglichkeit in die Hände spielt. Das BKA ist Kläger, Richter und Henker zugleich. Weder Parlament, anderen Gremien oder auch Betroffenen ist es möglich, sich gegen unrechtmäßige Sperren zu wehren. Im Gegenteil, wer dies tut oder per Zufall auf eine Sperre stößt, setzt sich auch noch dem Vorwurf der Verbreitung bzw. versuchten Beschaffung von Kinderpornographie aus.

Argumentiert man also im ersten Schritt mit der Wirkungslosigkeit der Sperren, akzeptiert man gleichzeitig die undemokratische Zensur. Sollten später schärfere und wirkungsvollere Sperren durchgesetzt werden, sieht man sich plötzlich mit dem Argument konfrontiert, man hätte auch gegen die bereits im Einsatz befindlichen Strukturen nichts einzuwenden gehabt.

Und jede Wette, dass 100 Prozent der Unterzeichner der Online-Petition ebenso die Sperrung von Kinderpornographie unterstützen!?!

Die Suggestion geht in der zweiten Frage von Dimap jedoch noch weiter:

Was für ein Internet bevorzugen Sie persönlich? Eines, das völlig frei ist von staatlicher Kontrolle – oder eines, in dem vom Staat bestimmte strafbare Inhalte auch kontrolliert und gesperrt werden können?

Diese Frage unterstellt den Gegnern des Gesetzes, dass sie einen rechtsfreien Raum “Internet” befürworten. Das Internet ist bereits heute kein rechtsfreier Raum. Straftaten werden hier ebenso verfolgt wie in der realen Welt (Stichworte: Urheberrechtsverletzungen, Verleumdungen, Beleidigungen etc). Auch Kinderpornographie!

Diese Studie beweist gar nichts! Außer dass es einen breiten, gesellschaftlichen Konsens über die Strafbarkeit und Verfolgung von Kinderpornographie gibt. Genauso gut hätte man fragen können, ob Eins und Eins gleich Zwei ergibt.

Kommentare

Ein Kommentar zu “Die Macht der Suggestion”

  1. darktiger.org on May 24th, 2009 00:32

    90% zeigen das Meinungsforschungsdebakel…

    Nun weiß ich endlich wie das Wahlumfragedebakel zumindest bei Infratest dimap (den Haushellsehern der ARD) zustandegekommen sind. Wenn die ihre Umfragen zur Sonntagsfrage genauso stellen, wie die aktuelle zur Netzzensur, dann können sie auch…

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