Das BKA lügt die Abgeordneten an

Veröffentlicht am May 26, 2009
unter Grundrechte, Internet, Politik | Comments Off

Und zwar gewaltig. Kurz vor der Debatte um die Neufassung des Telemediengesetzes hat die Webseite des Bundestages die Stellungnahmen diverser Personen und Organisationen veröffentlicht. Darunter auch die des Bundeskriminalamtes. Dort heißt es als Argumentationshilfe zu den Sperrlisten in Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Schweiz und Finnland:

In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt.

Das ist eine dreiste Lüge des BKA gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Schon mehrfach wurde im Internet darauf hingewiesen, dass die Sperrlisten sehr wohl andere Inhalte als Kinderpornographie enthalten. Auf der finnischen Liste zum Beispiel ist der Anteil des illegalen Inhalts gerade mal ein Prozent!

Nachtrag: Ooops! Bei netzpolitik.org hatte man diesen Passus schon viel früher bemerkt. ;)

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