Windige Immobiliengeschäfte

Veröffentlicht am September 9, 2009
unter BauBlog, Justiziables, Verschiedenes | Comments Off

Ein Immobilienkauf will gut überlegt sein. Vertrauen in die handelnden Parteien spielt eine enorm große Rolle, insbesondere wenn ein Makler im Spiel ist. Doch die folgende Geschichte lässt mein Vertrauen in diese Branche erheblich sinken.

Was ist passiert? Seit einigen Wochen sehe ich mich nach einer passenden Immobilie für mich um. Im Internet wurde ich dann am letzten Freitag fündig. Die Rahmendaten schienen zu passen und auch der Kaufpreis lag im Bereich des Machbaren. So vereinbarte ich einen Termin für den darauffolgenden Sonntag. In der Anzeige war nicht übertrieben worden: Ein Traum! Alles schien perfekt zu passen: die Lage, die Ausstattung, die anderen Miteigentümer und auch der Makler schien vetrauenswürdig. Ich klärte die Bedingungen eines eventuellen Kaufs ab und erfuhr von der Reservierungsvereinbarung.

Diese Reservierungsvereinbarung ist so eine Art Vorvertrag. Entgegen anderslautender Meinungen ist so ein Vertrag nach BGB dann rechtskräftig, wenn in ihm keine Gebühren vereinbart werden, so lange es nicht zu einem notariellen Abschluss kommt. Einzige Bedingung: man muss schneller sein als die anderen Interessenten. So erklärte es auch der Makler – vor Zeugen!

Nur einen Tag später, also am Montag Abend, entschied ich mich zuzugreifen. Ein Vorgespräch mit meinem Finanzberater war positiv, so dass ich den lang gehegten Wunsch nach den eigenen vier Wänden nun endlich verwirklichen konnte. Ich rief beim Makler an und äußerte meinen Kaufwillen – zumindest auf meiner Seite wiederum vor Zeugen. Was nun folgte, ist zum einen ein dummer Zufall, zum anderen ein – in meinen Augen – fragwürdiges Verhalten seitens des Maklerbüros.

Noch am selben Abend erhielt ich per Mail alle erforderlichen Unterlagen inklusive des schon erwähnten Reservierungsvertrages. Doch eine Klausel machte mich sofort stutzig. Im Falle meines Rücktritts vom Kauf war eine Aufwandspauschale von 0.75 Prozent des Kaufpreises fällig – immerhin fast 2.000 Euro. Keine weitere Erläuterung. So rief ich bei mehreren Freunden an, die bereits einen Immobilienkauf bestritten hatten, und fragte um Rat. Von jedem kam: “Vorsicht! Riecht sehr windig.” Auch mein Finanzberater riet mir sofort von der Unterschrift ab.

Ein Anruf im Maklerbüro brachte dann Aufklärung. Im Falle einer fehlgeschlagenen Finanzierung wäre diese Klausel nicht anzuwenden. Die freundliche Assistenz sah mein Dilemma auch sofort ein und offerierte mir, den Passus entsprechend abzuändern. Keine 15 Minuten später hatte ich die unterschriebene Vereinbarung wie besprochen an das Büro gefaxt und telefonisch den Eingang bestätigen lassen (zusätzlich zur Faxbestätigung). Damit wäre alles ok, so die Auskunft. Diese zeitliche Verzögerung aufgrund eines Formfehlers seitens des Maklers wird gleich noch eine Rolle spielen.

Die folgenden 24 Stunden sind eher uninteressant. Nur soviel: Ich leitete alle Maßnahmen ein, um die Finanzierung zu bekommen.

Dann heute der Anruf der Maklerfirma: Ein anderer Interessent hätte die gleichlautende Erklärung (vermutlich ohne die von mir vorgenommene Änderung) bereits zwei Stunden vorher beim Bauträger (!) abgegeben und käme daher zuerst zum Zuge. Dieser hätte auch bereits eine stehende Finanzierung.

Der Ärger, der sich nun in mir aufbaut, ist ziemlich groß. Kann die Tatsache, dass eine Einreichung bei einem Dritten (dem Bauträger) früher erfolgte, meinen vom Makler mündlich bestätigten Eingang obsolet machen? In meiner Auffassung wohl kaum. Schließlich war die Vereinbarung zwischen mir und dem Makler. Daher muss zwingend die Reihenfolge des Eingangs beim Makler darüber entscheiden, wer den Zuschlag erhält. Zumal die Maklerfirma freiwillig zugibt, den schriftlichen Vertrag des anderen Interessenten erst knapp 24 Stunden später im Eingang erhalten zu haben. Noch am selben Morgen war von der zweiten Reservierungsvereinbarung jedenfalls kein Wort. Stattdessen nahm man meine Fragen nach weiteren, beizubringenden Dokumenten wohlwollend auf und versprach, mir diese nun zukommen zu lassen.

Makler genießen schon per se keinen guten Ruf. Selbst seriöse Makler kommen in die Schwierigkeit, zwei zeitnah eingehende Unterschriften beurteilen zu müssen und der zu spät kommenden Partei abzusagen. Umso wichtiger ist, große Sorgfalt und Korrektheit bei der Beurteilung des zeitlichen Ablaufs walten zu lassen.

Mein Tipp an potentielle Käufer:

  1. Wartet mindestens drei Tage nach der Abgabe der schriftlichen Willenserklärung, bevor weitere, folgenschwere Aktionen losgetreten werden!
  2. Lasst Euch den Eingang und die Gültigkeit der Reservierung sofort schriftlich bestätigen!
  3. Lasst eine Konventionalstrafe des Maklers bei Verletzung des Vertrags aufnehmen! Der mir vorliegende Text war für den Makler diesbezüglich völlig risikofrei.

Sollte ich in den nächsten Tagen von kompetenter Seite erfahren, dass sich der Makler hier rechtswidrig verhält, so werde ich definitiv auch rechtliche Schritte einleiten. Denn die Vorfälle der letzten drei Tage haben nun eine sehr konkrete Auswirkung: jedes Immobilienangebot, das ich lese, wird von mir unmittelbar und direkt mit dem in Frage stehenden Objekt verglichen. Meine emotionale Einlassung führt nun  auf Wochen, wenn nicht Monate hinweg zu einer Ablehnung jedweder anderer Immobilien.

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