Definitionssache
Veröffentlicht am September 18, 2009
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Netzpolitik.org hat die ersten Ergebnisse ihrer Parteienbefragung zu Netzfragen veröffentlicht. Zum Thema Ausweitung der Internetsperren auf andere als kinderpornographische Seiten antwortet die SPD:
Mit dieser gesetzlichen Regelung sollen Kinderpornographie bekämpft, Internetnutzer geschützt, rechtsstaatliche Grundsätze gesichert und ein transparentes Verfahren ermöglicht werden.
Transparenz? Hat die SPD hier eine andere Definition des Terminus?
Weiter heißt es:
Durch die spezialgesetzliche Regelung haben wir klargestellt, dass nur die Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird. Andere Inhalte werden nicht erfasst. Damit ist der Aufbau einer Infrastruktur ausgeschlossen, die zu anderen Zwecken als der Sperrrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden kann.
Häh? Seit wann bleibt die Infrastruktur auf Kinderpornographie beschränkt. Liebe SPD! Deshalb heißt das Infrastruktur, weil es für alle Inhalte gleich funktioniert. Der Infrastruktur ist es nämlich egal, ob es Kinderpornographie, Musik-Downloads oder unliebsame Meinungen sperrt. Aber vielleicht hab ich ja nur ne falsche Definition von Infrastruktur!?!
Mit besseren Formulierungen kann man sich in der Netzgemeinde nicht als unwissend profilieren. Wie war das? Ihr werdet Euch noch wünschen, wir wären politikverdrossen.
PS: Erfreulich: Alle befragten Parteien plädieren für Netzneutralität und gegen das 3-Strikes-Modell.

