Die Schere im Kopf…

Veröffentlicht am November 10, 2009
unter Grundrechte, Internet, Justiziables | Comments Off

…und nun auch in der Bibliothek. Netzpolitik.org berichtet von einer fast ungeheuerlichen Klausel, die bei der Gießener Stadtbibliothek (!) die Internetnutzung regelt. Danach werden alle Nutzerspuren, also Login-Kennung, aufgerufene Webseiten und Download-Dateien bis zu 180 Tage lang gespeichert. Und das obwohl das Verfassungsgericht der gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung einen deutlichen Riegel vorgeschoben hat.

In der Stadbibliothek Gießen spielt das keine Rolle. Vorbeugend möchte man tätig werden. Falls mal was passiert! Zu den Internetverboten zählenSeiten “gewaltverherrlichenden, pornografischen, rassistischen, jugendgefährdenden oder sonstigen illegalen Inhalts.”

Ähmmm…Moment! Seit wann zählen Gewaltverherrlichung, Pornographie und jugendgefährdende Schriften zu illegalen Inhalten? Meines Wissens nach handelt es sich bei alldem um legale Publikationen (mit gewissen Ausnahmen).

Wir sehen uns in der Verpflichtung: Wenn wir den Zugang zum Internet öffnen, soll der rechtskonform sein.

Genau! Bei der Gelegenheit könnte man schon mal eine Liste von Büchern anlegen, die in der Bibliothek auf keinen Fall gelesen werden dürfen. Und wenn wir schon mal dabei sind, sollten wir die schon mal an einem gemeinsamen Platz sammeln – für die bevorstehenden kalten Tage!

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