Seltsames Selbstverständnis
Veröffentlicht am June 1, 2010
unter Justiziables, Menschenrechte | Comments Off
Nun hat Magnus Gäfgen die offizielle Bestätigung. Seine Behandlung in Untersuchungshaft muss als Folter bezeichnet werden. Dies ist, so die Richter, allerdings kein Grund, den Prozess neu aufzurollen. Denn der war fair und ordnungsgemäß.
Man mag zu dem rechtlichen Aspekt dieses Kindsmörders stehen, wie man will. Seltsam mutet mir jedoch das Verhalten des Delinquenten in den letzten Jahren an. Die Folter nahm er zum Anlass, sich durch die Instanzen bis nach Straßburg zu klagen. Noch heute führt er einen Rechtsstreit um Schadenersatz für die erlittene Behandlung. Welches Selbstverständnis muss ein Mensch haben, der Rechte bis zum erbitterten Ende für sich in Anspruch nimmt, die er seinem Opfer damals verwehrte?
Nicht dass wir uns falsch verstehen: die Behandlung durch die hessischen Beamten war Folter und ist auch zu Recht so genannt worden. Ebenso spreche ich Gäfgen das Recht zu, dagegen vorzugehen. Nur seine Motivation, dies in dieser Ausgiebigkeit zu tun, kann ich vor dem Hintergrund seines eigenen Strafverhaltens nicht nachvollziehen. Wie tickt der?

