Email unterliegt dem Postgeheimnis

Sieg beim LG Hamburg. Das entschied, dass Emails – auch die beim Provider gespeicherten – dem Postgeheimnis unterliegen und demnach nur unter den strengen Auflagen des §100a der Strafprozessordnung (StPO) von Ermittlern beschlagnahmt werden dürfen. Zwar ist eine ähnliche Klage noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig, aber die jetzige Entscheidung lässt mich hoffen, dass die Justiz dem [...]

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