Artikel 15

Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt wer-den, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln. Laut UN-Flüchtlingshilfswerk gibt es weltweit über fünf Millionen Menschen, die nirgendwo Bürger sind. Die internationalen Menschenrechte gelten für sie oft nur in der Theorie. 1962 hat Syrien 120.000 Kurden die Staatsangehörigkeit entzogen. Sie [...]

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